Verkehrswertgutachten dienen der Ermittlung des Marktwertes von Immobilien unter Berücksichtigung der rechtlichen, tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.
Die Wertermittlung erfolgt auf Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der hierzugehörigen Richtlinien und orientiert sich an den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preisen zum Wertermittlungsstichtag.
Im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit werden unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt:
Lage und Grundstücksmerkmale
Art, Zustand und Nutzung der baulichen Anlagen
rechtliche Gegebenheiten (z. B. Baurecht, Belastungen)
marktbezogene Einflussfaktoren
Je nach Objekt und Zielsetzung kommen die in der ImmoWertV vorgesehenen Verfahren, insbesondere Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren – zur Anwendung.
Die Gutachten werden fachlich nachvollziehbar und nach den geltenden Bewertungsgrundlagen erstellt und können im Rahmen rechtlicher Fragestellungen als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.
Vermögensübersicht oder internen Abstimmungen zwischen Beteiligten.
Es handelt sich um private Verkehrswertermittlungen. Die Gutachten werden nachvollziehbar und nach den geltenden Bewertungsgrundlagen erstellt und können als fachliche Grundlage in rechtlichen Auseinandersetzungen dienen.
Ziel ist eine transparente und marktgerechte Werteinordnung, die den Zustand der Immobilie sowie relevante Einflussfaktoren sachlich berücksichtigt.