Holzschäden / Echter Hausschwamm


Holzschäden an Gebäuden entstehen in der Regel infolge erhöhter Feuchtebelastung und betreffen tragende wie auch nicht tragende Bauteile. Sie reichen von oberflächlichen Beeinträchtigungen bis hin zu substanzgefährdenden Schädigungen durch holzzerstörende Pilze.

 

Im Rahmen der sachverständigen Tätigkeit erfolgt eine technische Bewertung des Holzbauteilzustands mit dem Ziel, Art und Umfang eines Schadens sowie die zugrunde liegenden Ursachen einzugrenzen. Dabei wird zwischen unterschiedlichen Schadensmechanismen unterschieden, die einzeln oder in Kombination auftreten können.

 

Zu den typischen Ursachen und Einflussfaktoren zählen unter anderem:

  • Feuchteeinwirkungen durch Undichtigkeiten, Durchfeuchtung oder Kondensation

  • unzureichender konstruktiver Holzschutz (z. B. fehlende Trennung zu feuchtebelasteten Bauteilen)

  • Befall durch holzzerstörende Pilze

  • Insektenbefall (z. B. durch holzzerstörende Käfer)

  • altersbedingte Materialermüdung oder Vorschädigungen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen unterschiedlichen Schadensbildern, wie beispielsweise:

  • feuchtebedingte Holzschädigungen

  • Befall durch holzzerstörende Pilze

  • Verdachtsfälle auf Echten Hausschwamm (Serpula lacrymans)

Der Echte Hausschwamm stellt aufgrund seiner Fähigkeit, sich auch über Mauerwerk hinweg auszubreiten, ein bautechnisch relevantes Schadensbild dar, das eine sorgfältige Einordnung erfordert. Nicht jeder Pilzbefall ist jedoch als Hausschwamm zu bewerten. Eine fachliche Differenzierung ist daher wesentlich.

Die Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Bauteile, der Feuchtesituation sowie der konstruktiven Rahmenbedingungen und orientiert sich an den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere im Bereich des Holzschutzes (z. B. DIN 68800).

 

Ziel ist eine sachliche und nachvollziehbare Einordnung des Schadens, die als Grundlage für weitere Entscheidungen dient. Maßnahmen zur Sanierung oder Bekämpfung werden nicht ausgeführt, sondern, soweit erforderlich, fachlich eingeordnet und von der gutachterlichen Tätigkeit abgegrenzt.